Aufsichtsrat
SANTIAGO DE ARMAS FARIÑA, Las Palmas Rechtsanwalt und Steuerberater,
– Vorsitzender –
keine Mitgliedschaft in gesetzlichen Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• S. de Armas y Asociados, S.L.
• Dolcan, S.A.
• Megahotel Faro, S.L.
• Bitumex, S.A.
• SAF Consultores, S.L.
• Meloneras Golf, S.A.
• Altamarena, S.A.
• Casticar, S.A.
• Expomeloneras, S.A.
• Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.
• Lopesan Touristik S.A.
• Lorcar Asesores, S.L.
• Oasis Beach Maspalomas, S.L.
• Promociones Faro, S.A.
• Áridos Canarios, S.L.
• Hormigones Maspalomas, S.L.
• Maspalomas Resort S.L.
• Go People S.L.
DR. HANS VIEREGGE, Hannover,
Dipl. Volkswirt,
– stellvertretender Vorsitzender –
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der NordLB
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
• AWD Holding AG, Hannover
• Blohm & Voss Shipyards GmbH, Hamburg
• Emsland Stärke GmbH, Emlichheim
• Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg
• GEBAB AG, Meerbusch
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG „Conti Basel“, München
• CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG „Conti Equator“, München
• CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, “Conti Greenland”, München
• Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
MIGUEL ÁNGEL BARBER GUERRA, Las Palmas / Gran Canaria
Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer
keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• Galarza Atlantico (Galaco), S.A.
• Servatur, S.A.
• Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U.
ROBERTO LÓPEZ SÁNCHEZ, Maspalomas / Gran Canaria
Bachelor in Business Administration
Geschäftsführer der Creativ Buenaventura S.A.U.
keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• Altamarena S.A.
• Casticar, S. A.
• Dolcan, S.A.
• Hijos de Francisco López Sánchez, S.A.
• Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.
• Lopesan Touristik, S.A.
• Maspalomas Resort, S.L.
• Oasis Beach Maspalomas, S.L.
• Promociones Faro, S.A.
• R.M.R. Hotel Consulting, S.L.
• Expomeloneras, S.A.
• Megahotel Faro, S.L.
• Meloneras Golf, S.L.
• Trabajos y Servicios Canarias, S.L.
• Varadero Center, S.L.
• Áridos Canarias, S.A.
• Bitumex, S.A.
• Creativ Hotel Buenaventura, S.A.U.
• Dehesa de Jandía, S.A.
• Explotaciones Jandía, S.A.
• Hormigones Maspalomas, S.A.
• Insular Canaria de Promociones Inmobiliarias, S.A.
• Invertur Helsan, S.L.
• Jandía Dunas, S.A.
ANTONIO RODRÍGUEZ PÉREZ, Las Palmas / Gran Canaria
Diplom-Volkswirt (Licenciado en Ciencias Económicas)
Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L.
keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• LORCAR ASESORES S.L.
• Bahía Meloneras, S.C.P.
• Casticar, S.A. (Inmobiliaria)
• Expomeloneras, S.A.
• Telefaro 2000 Comunicaciones, S.L.
• Islagas, S.L.
ANDRÉS FERMOSO LABRA; Las Palmas / Gran Canaria
Geschäftsführer der Hijos de Francisco López Sánchez S.A.
keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• Expomeloneras, S.A.
• Gran Casino Costa Meloneras, S.A.
Von den Arbeitnehmern wurden in den Aufsichtsrat gewählt:
Hans Grohmann, Oldenburg
Rentner
Dieter Hoffmann, Rügen,
Leiter Sauna- und Erlebnisbad
Christian Huster, Schöneck
Koch
Corporate Governance
Corporate Governance
Die IFA Hotel & Touristik AG begrüßt die Etablierung eines Verhaltenskodex zur Corporate Governance. Nach Einschätzung der IFA führen klarere Verhaltensregeln und Vorschriften zur Unternehmensführung zu einer gesteigerten Anerkennung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Kapital. Aspekte einer klaren Kommunikation und Transparenz ermöglichen es zugleich, den Finanzplatz Deutschland aufzuwerten.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG haben erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit wenigen Ausnahmen entsprochen wurde und wird.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der IFA Hotel & Touristik AG. Die Gesellschaft berichtet in dieser Erklärung gem. § 289a HGB über Unternehmensführung und der Vorstand und Aufsichtsrat berichten gem. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Hauptversammlung
Abstimmungergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.07.2011
1. Sammelgang: Wahl des Versammlungsleiters
2. Sammelgang: Tagesordnungspunkte 2-4
3. Sammelgang: Tagesordnungspunkte 5-14
Einladung zur Hauptversammlung am 20. Juli 2011
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am 20. Juli 2011, 10.00 Uhr, in die Rheinhausenhalle,
Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg-Rheinhausen, ein.
Ansprechpartner
Nicole Martín Medina
Rechtsabteilung
fon: 0203 / 99 276 - 10
fax: 0203 / 99 276 - 90 o. - 96
mail: nmartinmedina@ifahotels.com
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 13. Juli 2011, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare HV Services AG
Prannerstrasse 8
80333 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 29. Juni 2011 (00:00 Uhr, MESZ), beziehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Unterlagen zur Hauptversammlung:
Einberufung und Tagesordnung zur Hauptversammlung:
Hinweis nach § 124a AktG zu TOP 1: Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss gebilligt. Damit ist er festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen
IFA Geschäftsbericht 2010
• der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010
• der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2010 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB
• der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010
Jahresabschluss der IFA H&T AG zum 31. Dezember 2010
IFA Geschäftsbericht 2006
• Der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2006.
• Der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB
• Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006
Jahresabschluss der IFA H&T AG zum 31. Dezember 2006
IFA Geschäftsbericht 2007
• der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007,
• der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB,
• der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007.
Jahresabschluss der IFA H&T AG zum 31. Dezember 2007
Stimmrechtsausübung
Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person) oder per Briefwahl ausgeübt werden.
Stimmrechtsvertretung
Formulare zur Erteilung von Vollmachten
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, d. h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um den Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten sie mit der Eintrittskarte ein Formular oder Sie können es hier herunterladen.
Formular zur Erteilung einer Vollmacht an Dritte bzw. an den Stimmrechtsvertreter der IFA Hotel & Touristik AG
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht, muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare HV Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail.: IFA-HV2011@computershare.de
Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft spätestens am 18. Juli 2011, 24:00 Uhr (MESZ) an oben genannte Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen.
Verfahren für die Stimmabgabe bei der Briefwahl
Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf haben schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. 5 Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer der Hauptversammlung ist.
Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis zum Ablauf des 18. Juli 2011, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Textform oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse abgegeben werden:
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare HV Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail.: IFA-HV2011@computershare.de
Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der IFA entscheidend.
Auch nach Abstimmung per Briefwahl sind Sie zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen.
Bitte beachten Sie, dass im Wege der Briefwahl eine Abstimmung nur über Anträge möglich ist, zu denen es mit dieser Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und / oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären gibt oder die nach
§§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. An der Abstimmung über spontan auf der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge, die nicht zugänglich gemacht worden sind, kann nicht im Wege der Briefwahl teilgenommen werden.
Rangfolge
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen eingehen, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt: E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform.
Rechte der Aktionäre
Recht zur Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenanträge auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d. h. bis spätestens 19. Juni 2011, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein derartiges Verlangen ist schriftlich an den Vorstand und ausschließlich an die im Anschluss genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge
Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu begründen und müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser mindestens 14 Tage, d. h. bis zum Dienstag, den
5. Juli 2011, 24:00 Uhr (MESZ), vor der Versammlung unter der im Anschluss genannten Adresse übersandt werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzuzählen.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 92
Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft www.ifahotels.com unter der Rubrik „Unternehmen / Aktienrechtliche Informationen / Hauptversammlung“ unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten Bedingungen nicht zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags wird diese in den Fällen des § 126 Abs. (2) AktG nicht zugänglich gemacht, speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Ebenso erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen. Die Stimmrechtsvollmacht berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts.
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in Verbindung mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Zusätzliche Angaben gemäß § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.160.000 und ist eingeteilt in 6.600.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 35.000 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt sind.
Etwaige nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangene Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. (2) AktG
Es wurde kein Zugang verzeichnet.
Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung vom 20.07.2010
Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink oder ein angegebener Pfad nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte oder sollte eine Information nicht an der angegebenen Stelle abrufbar sein, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich an:
IFA Hotel & Touristik AG, Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg,
Telefon: 0203- 99 27 6-0
Satzung
Satzung vom 28.08.2009