Ad-hoc-Mitteilungen
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erwerb eigener Aktien (vorläufiges Ende Rückkauf eigener Aktien)
Mit Bezug auf unsere Ad Hoc Meldung vom 16.02.2012 über die Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft (nachfolgend vereinfacht "Rückkaufprogramm") geben wir bekannt, dass am 25.04.2012 ein Gesamtbestand der Gesellschaft von 76.492 eigenen Aktien erreicht wurde und dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen hat, das Rückkaufprogramm vorläufig nicht fortzusetzen. Eine neue Beschlussfassung über die etwaige Verlängerung des Rückkaufprogramms wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.
Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik „Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf“.
Duisburg, 26. April 2012
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erneut deutlich verbessertes Ergebnis im Konzernabschluss und positives Ergebnis im Einzelabschluss der IFA Hotel & Touristik AG
Der Konzernjahresgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 des IFA-Konzerns wird voraussichtlich 6,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,9 Mio. Euro) betragen. Das positive Ergebnis ist vorwiegend der erfreulichen Entwicklung unserer Betriebe auf Gran Canaria zuzuschreiben.
Im Einzelabschluss der AG rechnet der Vorstand mit einem Jahresüberschuss von rund 3,4 Mio. Euro (Vorjahr von 3,7 Mio. Euro). Das Ergebnis wird wie im Vorjahr im Wesentlichen durch die Beteiligungserträge von der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co.KG bestimmt.
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat den Einzelabschluss und den Konzernabschluss zur Beschlussfassung in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vorlegen, die für den 26. April 2012 geplant ist.
Duisburg, den 02. April 2012
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erwerb eigener Aktien (Fortsetzung Rückkauf eigener Aktien VII)
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, den Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft in Verlängerung der am 30. November 2011 bekannt gegebenen Beschlussfassung vom 17. Februar 2012 an und bis zum Ablauf des 26. April 2012, des Termins der nächsten Aufsichtsratssitzung, fortzusetzen. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 56.479 eigene Aktien erworben.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 („Verordnung“) beachten, wobei er sich entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik „Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf“.
Duisburg, 16. Februar 2012
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erwerb eigener Aktien (Fortsetzung Rückkauf eigener Aktien VI)
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, den Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft– in Verlängerung der am 27.September 2011 bekannt gegebenen Beschlussfassung vom 1. Dezember 2011 an und bis zum Ablauf des 16. Februar 2012, des Termins der nächsten Aufsichtsratssitzung, fortzusetzen. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 42.748 eigene Aktien erworben.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 („Verordnung“) beachten, wobei er sich entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik „Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf“.
Duisburg, 30. November 2011
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erwerb eigener Aktien (Fortsetzung Rückkauf eigener Aktien)
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, den Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft– in Verlängerung der am 26. April 2011 bekannt gegebenen Beschlussfassung und nach der Bekanntmachung über das vorläufige Ende des Rückkaufprogramms vom 30. Mai 2011- vom 28. September 2011 an und bis zum Ablauf des 30. Novembers 2011, des Termins der nächsten Aufsichtsratssitzung, fortzusetzen. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 35.000 eigene Aktien erworben.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 („Verordnung“) beachten, wobei er sich entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik „Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf“.
Duisburg, 27. September 2011
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: IFA Hotel & Touristik AG legt Duisburger Teilbetrieb Reisevermittlung (Callcenter) still und stellt Reisevermittlung auf ein Internetsystem um.
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat beschlossen, den von der Tochtergesellschaft IFA Reisevermittlungs GmbH in Form eines Callcenters unterhaltenen Teilbetrieb Reisevermittlung in Duisburg stillzulegen. Aus diesem Grund wurde heute den Mitarbeitern des Duisburger Teilbetriebs ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Funktionen werden zukünftig durch neue Technologien ersetzt; zusätzlich bleibt der Teilbetrieb Reisevermittlung auf Fehmarn bestehen. Der IFA-Konzern rechnet mit wesentlichen Kosteneinsparungen. Die Maßnahme dient der Modernisierung und der Effizienzsteigerung der Vertriebsstrukturen des IFA-Konzerns.
Duisburg, 9. Juni 2011
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erwerb eigener Aktien (vorläufiges Ende Rückkauf eigener Aktien)
Mit Bezug auf unsere Ad Hoc Meldung vom 26.04.2011 über die Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft (nachfolgend vereinfacht "Rückkaufprogramm") geben wir bekannt, dass der Gesamtbestand der Gesellschaft 35.000 eigene Aktien erreicht wurde. Damit ist das Rückkaufprogramm heute vorläufig beendet worden. Eine neue Beschlussfassung über die etwaige Verlängerung des Rückkaufprogramms wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.
Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik „Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf“.
Duisburg, 27. Mai 2011
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erwerb eigener Aktien IV
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, weiterhin - in Verlängerung der am 9. März 2010 bekannt gegebenen Beschlussfassung - vom 27. April 2011 an und bis zum Erreichen eines Gesamtbestandes an eigenen Aktien von 35.000, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die
zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 27.540 eigene Aktien erworben.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10%unterschreiten.
Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (`Verordnung`) beachten, wobei er sich entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik`Unternehmen / Finanzinformationen / Aktienrückkauf`.
Duisburg, 26. April 2011
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Deutlich verbessertes Ergebnis im Konzernabschluss und positives Ergebnis im Einzelabschluss der IFA Hotel & Touristik AG
Der Konzernjahresgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 des IFA-Konzerns wird voraussichtlich 4,9 Mio. Euro (Vorjahr: - 0,5 Mio. Euro) betragen. Das positive Ergebnis ist vorwiegend der positiven Geschäftsentwicklung in allen Regionen, insbesondere in unseren Betrieben an der Ostsee zuzuschreiben.
Im Einzelabschluss der AG rechnet der Vorstand mit einem Jahresüberschuss von rund 3,7 Mio. Euro gegenüber einem Jahresüberschuss im Vorjahr von 15,7 Mio. Euro. Die Ergebnisverringerung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die geringeren Beteiligungserträge zurückzuführen.
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat den Einzelabschluss und den Konzernabschluss zur Beschlussfassung in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vorlegen, die für den 26. April 2011 geplant ist.
Duisburg, den 8. April 2011
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erwerb eigener Aktien III
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, weiterhin – in Verlängerung der am 16. Dezember 2010 bekanntgegebenen Beschlussfassung - vom 10. März 2011 an bis zum Ablauf des 26. April 2011, dem Termin der nächsten Aufsichtsratssitzung, insgesamt bis zu 35.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 19.301 eigene Aktien erworben.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 („Verordnung“) beachten, wobei er sich entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik „Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf“.
Duisburg, 9. März 2011
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erwerb eigener Aktien II
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, erneut - in Verlängerung der am 21. Oktober 2010 bekanntgegebenen Beschlussfassung- vom 17. Dezember 2010 an bis zum Ablauf des 9. März 2011, dem Termin der nächsten Aufsichtsratssitzung, insgesamt bis zu 35.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 5.234 eigene Aktien erworben.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (`Verordnung`) beachten, wobei er sich entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung erfolgt im Internet in der Rubrik Finanzinformationen/Aktienrückkauf unter: www.ifahotels.com.
Duisburg, 16. Dezember 2010
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Erwerb eigener Aktien I
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des Auf-sichtsrats vom selben Tag beschlossen, ab dem 25. Oktober 2010 bis zum Ablauf des 16. De-zember 2010, des Termin der nächsten Aufsichtsratssitzung, insgesamt bis zu 35.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen ande-ren eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, dür-fen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke bestimmt.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie und darf den im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in Frankfurt am Main festgestellten höchs-ten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflich-tung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Der Vorstand bzw. die von ihm zu diesem Zweck zu beauftragende Bank werden die Handelsbe-dingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezem-ber 2003 („Verordnung“) beachten, wobei er sich entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, unter Umständen nach einer entsprechenden Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die Bekanntgabe der durchgeführten Transak-tionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4 der Verordnung erfolgt im Internet in der Rubrik Finanzin-formationen/Aktienrückkauf unter: www.ifahotels.com.
Duisburg, 21. Oktober 2010
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Deutlich verbessertes Ergebnis im Konzernabschluss und im Einzelabschluss
Der Konzernjahresfehlbetrag für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009 des IFA-Konzerns wird voraussichtlich - 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: - 11,4 Mio. Euro) betragen. Das negative Ergebnis ist ausschließlich der nicht fortgeführten Geschäftstätigkeit in Italien zuzuschreiben. Das Vorjahresergebnis war durch bilanzielle Korrekturen der Wertansätze des Anlagevermögens in Höhe von 8,7 Mio. Euro belastet.
Im Einzelabschluss der AG rechnet der Vorstand mit einem Jahresüberschuss von rund 15,7 Mio. Euro gegenüber einem Jahresfehlbetrag im Vorjahr von 6,7 Mio. Euro. Die Ergebnissverbesserung im Vergleich zum Vorjahr ist im
Wesentlichen auf die Dividendenausschüttung aus zwei spanischen Beteiligungen über insgesamt 18,1 Mio. Euro zurückzuführen.
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat den Einzelabschluss und den Konzernabschluss zur Beschlussfassung in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vorlegen, die für den 22. April 2010 geplant ist.
Duisburg, den 12. April 2010
Der Vorstand
Vorstandswechsel
Der Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG hat heute Herrn Salvador German Elena i Bosca, bisheriger Operationsmanager der IFA Hotel Gruppe in Las Palmas, als weiteres Mitglied des Vorstands neben dem Finanzvorstandsmitglied Gonzalo Betancor Bohn bestellt. Herr Elena wird das Ressort Marketing und Operations verantworten. Gleichzeitig ist auf eigenen Wunsch das bisherige Vorstandsmitglied Operations, Herr Francisco López Sánchez, aus dem Vorstand ausgeschieden.
Duisburg, 28. August 2009
Der Vorstand
Negatives Ergebnis im Konzern- und Einzelabschluss der IFA Hotel & Touristik AG
Der Konzernjahresfehlbetrag für das abgelaufene Geschäftsjahr 2008 des IFA-Konzerns wird voraussichtlich 11,4 Mio. Euro (Vorjahr -13,1 Mio. Euro) betragen. Zu dem schlechten Ergebnis haben im Wesentlichen ausserplanmässige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen der Hotels Dunamar und Interclub Atlantic auf Gran Canaria beigetragen. Ebenso mussten aufgrund ihrer Veräusserung ausserplanmässige Abschreibungen auf die Anlage Terme di Galzignano in Italien vorgenommen werden.
Im Einzelabschluss der AG rechnet der Vorstand mit einem Jahresfehlbetrag von rund 6,7 Millionen Euro gegenüber einem Jahresfehlbetrag im Vorjahr von rund 15,5 Millionen Euro.
Der Vorstand wird den Einzel- und den Konzernabschluss dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vorlegen, die für den 23. April 2009 geplant ist.
Duisburg, den 9. April 2009
Der Vorstand
Strategische Unternehmensentscheidung/Verkauf
Die IFA Hotel & Touristik AG konnte nach langen Verhandlungen am 5. März 2009 sich von 100 % ihrer Anteile an der italienischen Hotelgesellschaft Terme di Galzignano S.p.A. trennen und hat diese veräußert. Der Verkauf führt zu einer erheblichen Reduzierung der Finanzschulden im Konzernabschluss in Höhe von ca. EUR 15,0 Mio. verbunden mit einer Korrektur der Wertansätze für die veräußerte Beteiligung im Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik AG zum 31. Dezember 2008 von ca. EUR -12,3 Mio. Im Konzernabschluss der IFA Hotel & Touristik AG zum 31.12.2008 ergibt sich
aufgrund der Veräußerung eine erfolgswirksame Korrektur der Wertansätze des Anlagevermögens in Höhe von ca. EUR -4,0 Mio.
Duisburg, den 6.3.2009
Der Vorstand
Strategische Unternehmensentscheidung
Die IFA Hotel & Touristik AG nimmt davon Abstand, ihrer italienischen Tochtergesellschaft Terme di Galzignano S.p.A. in Zukunft weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Sofern die Terme di Galzignano S.p.A. nicht plangemäß veräußert wird, soll im Januar 2009 über die Einstellung der Aktivitäten und die Liquidation beschlossen werden.
Duisburg, den 15.12.2008
Der Vorstand
Negatives Ergebnis im Konzernabschluss und Einzelabschluss der IFA Hotel & Touristik AG
Der Konzernjahresfehlbetrag für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007 des IFA-Konzerns wird voraussichtlich 13 Mio. Euro betragen. Zu dem schlechten Ergebnis haben im Wesentlichen außerplanmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen der Terme di Galzignano, die umbaubedingte Schließungszeit des Hotel Graal-Müritz, die Renovierung des Ressorts in der Dominikanischen Republik sowie die allgemeine Verschlechterung der Häuser auf Gran Canaria beigetragen.
Im Einzelabschluss der AG rechnet der Vorstand mit einem Jahresfehlbetrag von rund 15,5 Millionen Euro gegenüber einem Jahresfehlbetrag im Vorjahr von rund 14,0 Mio. Euro.
Der Vorstand wird den Einzel- und den Konzernabschluss dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung vorlegen, die für den 15. April 2008 geplant ist.
Duisburg, den 2. April 2008
IFA Hotel & Touristik AG, Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg, WKN 613120,
Börsen: Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Stuttgart, München sowie im elektronischen Handelssystem Xetra
Aktienrückkauf
Rückkauf eigener Aktien durch IFA Hotel & Touristik AG (Beschluss v. 21.10.2010)
Gesamt Rückkaufprogramm I
Rückkauf eigener Aktien durch IFA Hotel & Touristik AG (Beschluss v. 16.12.2010)
Gesamt Rückkaufprogramm II
Rückkauf eigener Aktien durch IFA Hotel & Touristik AG (Beschluss v. 09.03.2011)
Gesamt Rückkaufprogramm III
Rückkauf eigener Aktien durch IFA Hotel & Touristik AG (Beschluss v. 26.04.2011)
Gesamt Rückkaufprogramm IV
Rückkauf eigener Aktien durch IFA Hotel & Touristik AG (Beschluss v. 27.09.2011)
Gesamt Rückkaufprogramm V
Rückkauf eigener Aktien durch IFA Hotel & Touristik AG (Beschluss v. 30.11.2011)
Gesamt Rückkaufprogramm VI
Rückkauf eigener Aktien durch IFA Hotel & Touristik AG (Beschluss v. 16.02.2012)
Gesamt Rückkaufprogramm VII
Das Rückkaufprogamm wurde mit Beschluss vom 26.04.2012 vorläufig ausgesetzt. Eine neue Beschlussfassung über die etwaige Verlängerung des Rückkaufprogramms wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.
Aktionärsstruktur
Das Grundkapital der IFA Hotel & Touristik AG besteht aus 6.600.000 dividendenberechtigten Stückaktien (Inhaberaktien). Von diesen hat die IFA Hotel & Touristik AG auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 20.07.2010 durch Beschlüsse des Vorstands und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21.10.2010 sowie 16.12.2010 bis zum 31.12.2010 insgesamt 6.640 eigene Aktien im Gegenwert von T€ 27 zurückgekauft. Die Aktien wurden nicht eingezogen.
Laut Meldung vom 27.02.2009 befindet sich die IFA im mehrheitlichen Besitz der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., San Bartolomé de Tirajana / Gran Canaria. Die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. hält 3.391.001 Aktien und damit 51,38 % an der IFA.
Eine weitere Meldung vom 27.02.2009 besagt, dass die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas, Spanien, direkt – wie bereits bisher – 0,40 % der Stimmrechte an der IFA (= 26.400 Aktien) hält.
Beide Meldungen wurden freiwillig gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt.
Weiterer Aktionär der IFA Hotel & Touristik AG ist Herr Alexander M. Vik, wohnhaft in Monaco, der laut Mitteilung vom 27.10.2008 29,09 % der Aktien der Gesellschaft repräsentiert. Das entspricht 1.920.143 Aktien, die Herrn Vik gem. § 22 Abs.1 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 WpHG über die Vik Beteiligung und Verwaltung GmbH, Wien, Österreich zugerechnet werden.
Als dritter großer Anteilseigner verwaltet die BT Beteiligungs Treuhand GmbH, Duisburg laut Meldung vom 27.02.2009 treuhänderisch 14,20 %, 937.305 Aktien, des gezeichneten Kapitals. Davon sind der BT Beteiligungs Treuhand GmbH sämtliche der 14,20 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs.1 S.1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Von der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las Palmas, Spanien sind der der BT Beteiligungs Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung 3.391.001 Stimmrechte (= 51,38 % der Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG aufgrund einer zeitlich unbefristeten, jederzeit widerrufbaren, ihr für die Hauptversammlungen der IFA erteilten Stimmrechtsvollmacht zuzurechnen.
Der Streubesitz lag Ende 2008 bei rund 5 %.
Stimmrechtsmitteilungen
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Berichte
Berichte 2011
Berichte 2010
Berichte 2009
Berichte 2008
Berichte 2007
Berichte 2006
Berichte 2005
Berichte 2004
Directors Dealings
Es liegen keine Meldungen vor.
Finanzkalender
Welche wesentlichen Daten enthält der Finanzkalender 2012?
* 30. April 2012: Jahrefinanzbericht 2011
* 31. Mai 2012: Ergebnisse Quartal I/2012
* 05. Juli 2012: Hauptversammlung
* 31. August 2012: Ergebnisse Quartal II/2012
* 30. November 2012: Ergebnisse Quartal III/2012
IFA-Aktie
Kennzahlen der Aktie
Hier können Sie die aktuellen Kursinformationen der IFA-Aktie abrufen
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Erstellen Sie hier das von Ihnen gewünschte Chart zur IFA-Aktie
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IFA auf einen Blick
Konzern einschliesslich Managementbetriebe
Zimmerbelegungsquote nach Regionen berechnet nach Kalendertagen
Konzern
* incl. Gesundheitsbetriebe
** nach Öffnungstagen
*** 2007, 2008 und 2009 ohne nicht fortgeführte Geschäftstätigkeit Italien
Jährliches Dokument nach §§ 10, 14 (2) WpPG
Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz hat die IFA Hotel & Touristik AG dem Publikum mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält bzw. auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 haben wir folgende Informationen bzw. Dokumente i.S.v. § 10 WpPG - die nicht mehr aktuell sein müssen – veröffentlicht:
Ac hoc Meldungen nach § 15 WpHG
09.03.2011 Transaktion Eigene Aktien/ Absichtserklärung (Beschluss vom 09.03.2011)
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08.04.2011 Deutlich verbessertes Ergebnis im Konzernabschluss und positives Ergebnis im Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2010
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26.04.2011 Transaktion Eigene Aktien/ Absichtserklärung (Beschluss vom 26.04.2011)
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27.05.2011 Transaktion Eigene Aktien/ Absichtserklärung (Vorläufiges Ende Rückkaufsprogramm)
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09.06.2011 Strategische Unternehmensentscheidung: Stilllegung Teilbetrieb Reisevermittlung (Call Center)
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27.09.2011 Transaktion Eigene Aktien/ Absichtserklärung (Beschluss vom 27.09.2011/ Fortsetzung Rückkaufsprogramm)
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30.11.2011 Transaktion Eigene Aktien/ Absichtserklärung (Beschluss vom 30.11.2011)
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Vorabbekanntmachungen nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG
18.04.2011 Vorabbekanntmachung über Veröffentlichung der Finanzberichte in 2011 (Finanzkalender)
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Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2011
Erschienen im Elektronischen Bundesanzeiger am 08.06.2011
Finanzberichte
Geschäftsbericht 2010
Der Geschäftsbericht 2010 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ifahotels.com in der Rubrik "Unternehmen > Finanzinformationen > Berichte" zum Download bereit. Zusätzlich kann er bei der Gesellschaft in gedruckter Form angefordert werden.
Zwischenbericht 1. Halbjahr 2011
Der Zwischenbericht 1º-2011 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ifahotels.com in der Rubrik "Unternehmen > Finanzinformationen > Berichte" zum Download bereit. Zusätzlich kann er bei der Gesellschaft in gedruckter Form angefordert werden.
Halbjahresbericht 2011
Der Halbjahresbericht steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ifahotels.com in der Rubrik "Unternehmen > Finanzinformationen > Berichte" zum Download bereit. Zusätzlich kann er bei der Gesellschaft in gedruckter Form angefordert werden.
Zwischenbericht 2. Halbjahr 2011
Der Zwischenbericht 2º-2011 steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ifahotels.com in der Rubrik "Unternehmen > Finanzinformationen > Berichte zum Download bereit. Zusätzlich kann er bei der Gesellschaft in gedruckter Form angefordert werden.
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Finanzkalender 2011
Diese Information ist mittlerweile veraltet. Die aktuelle Fassung des Finanzkalenders befindet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ifahotels.com in der Rubrik "Unternehmen > Finanzinformationen > Finanzkalender".
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