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VORSTAND MARKETING/VERTRIEB UND OPERATIONS
Der Aufsichtsrat hat Herrn José Alba Pérez mit Wirkung zum 14. Januar 2020 zum Vorstand Marketing/Vertrieb und Operations bestellt.
VORSTAND FINANZEN
Am 23. Juli 2015 wurde Frau Yaiza García Suárez zum Vorstand Finanzen bestellt.
ISIN DE0006131204
WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Donnerstag, 16. Juli 2020, 10.00 Uhr (MESZ),
als virtuelle Hauptversammlung ein. Die virtuelle Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum des Hotels Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg, im Internet in Bild und Ton übertragen
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als, virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter durchgefürht. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung unter III . dieser Enladung.
Sonia Sánchez Lorenzo
Finanzressort
Teléfono: +49 0203 / 99 276 - 18
Fax: +49 0203 / 99 276 - 90
E-Mail: ssanchez@ifahotels.com
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und den Aktionären die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ermöglicht wird. Ort der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Konferenzraum im Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg.; dort werden der Vorsitzende des Aufsichtsrats und Frau García Suárez vom Vorstand sowie evtl. weitere Mitglieder des Aufsichtsrats, ein mit der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung beauftragter Notar und der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft anwesend sein.
Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen Hauptversammlung („Online-Portal“) unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa
live in Bild und Ton für die Aktionäre im Internet übertragen. Für den Zugang bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erheben.
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d. h. bis zum 9. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag der virtuellen Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
Email: anmeldestelle@computershare.de
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der virtuellen Hauptversammlung, d. h. auf den 25. Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ) („Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Login-Daten für das Online-Portal abgedruckt sind.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Hinweis nach § 124a AktG zu TOP 1: Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss gebilligt. Damit ist er festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen
Aktionäre, die nicht selbst an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und ihre versammlungsbezogenen Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes – wie vorstehend beschrieben – erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten und ihrer sonstigen Rechte in der virtuellen Hauptversammlung bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Zugangskarte vorgesehene Vollmachtsformular, im Internet unter https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen auch von der Gesellschaft übersandt.
Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. Kreditinstitute), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberater oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre können auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Auch in diesem Jahr bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen dazu eine Vollmacht und in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.
Bevollmächtigungen unter Verwendung des Vollmachtsformulars, auch solche an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, müssen der Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 15. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse übermittelt oder an die nachfolgend angegebene Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format) gesendet werden:
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: IFA-HV2020@computershare.de
Erfolgt die Bevollmächtigung nicht unter fristgerechter Übermittlung wie vorstehend beschrieben über das Vollmachtsformular, gilt mit Blick auf eine gegenüber dem Bevollmächtigten erteilte Bevollmächtigung das Folgende: Durch Verwendung des Online-Portals erklärt der Bevollmächtigte, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde.
Aktionäre können außerdem über das Online-Portal Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Um die Briefwahlstimmen mittels Online-Portal übermitteln zu können, bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Bevollmächtigungen, Vollmachtsnachweise sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das Online-Portal auch über den 15. Juli 2020 hinaus, auch während der Hauptversammlung, noch bis zur Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter übermittelt, widerrufen und geändert werden.
Formular zur Erteilung einer Vollmacht an Dritte zum Downloaden:
Download
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch elektronische Briefwahl ausüben. Elektronische Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über das Online-Portal unter der oben unter III. angegebenen Internetseite abgegeben werden. Elektronische Briefwahlstimmen können über das Online-Portal bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter übermittelt, widerrufen oder geändert werden.
Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.
Um die Briefwahlstimmen mittels Online-Portal übermitteln zu können, bedarf es der Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. bis zum 15. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag der virtuellen Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bestimmte Besitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden – unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Etwaige, nach der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende, bekanntzumachende Tagesordnungsergänzungsverlangen werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft auch auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ veröffentlicht.
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der virtuellen Hauptversammlung über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) und Vollmachtserteilung abgeben.
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln: Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG können an folgende Adresse übersandt werden:
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Vorstand
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90
E-Mail: IFA-HV2020@computershare.de
Bis spätestens zum Ablauf des 1. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand strafbar machen würde oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine Begründung nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen insbesondere nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden Personen enthält oder wenn keine Angaben der zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien erfolgt sind.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes i.V.m. § 131 AktG wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation spätestens bis zum
14. Juli 2020, 09:00 Uhr (MESZ)
ausschließlich über das Online-Portal unter der oben unter III. angegebenen Internetseite einzureichen sind. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er beantwortet. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der virtuellen Hauptversammlung am 16. Juli 2020 durch den Versammlungsleiter im Wege elektronischer Kommunikation erklärt werden. Die Erklärung ist ausschließlich über das Online-Portal unter der unter III. angegebenen Internetseite möglich.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 128.700.000,00 und ist eingeteilt in 49.500.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 153.250 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt sind.
Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink oder ein angegebener Pfad nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte oder sollte eine Information nicht an der angegebenen Stelle abrufbar sein, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich an:
IFA Hotel & Touristik AG, Düsseldorfer Straße 50, 47051 Duisburg
Tel.: +49 203 99276-0
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von
juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
• S. de Armas y Asociados, S.L.
• Lexa, S.A.
• Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.
• Punta del Sol, S.A.
• Santa Águeda Sun Golf, S.L.
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
• Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG „Conti Basel“, München
• CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG „Conti Equator“, München
• CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, “Conti Greenland”, München
• Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• Agrícola Tabaibal, S.A.U.
• Altamarena, S.A.
• Bitumex, S.A.U.
• Brickell Reach Tower 3801 LLC
• Casticar, S.A.
• Cook-Event Canarias, S.A.
• Costa Canaria de Veneguera, S.A.
• Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
• Cuba Gestión hotelera, S.L.U.
• Dehesa de Jandía, S.A.
• Explotaciones Jandía, S.A.
• Expo Meloneras, S.A.
• Interhotelera Española, S.A.
• Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
• Lopesan Hotel Management, S.L.
• Lopesan Management S.L.U.
• Lopesan Satocan Investment, S.L.
• Lopesan Touristik, S.A.
• Lorcar Asesores, S.L.
• Maspalomas Golf, S.A.
• Megahotel Faro, S.L.
• Meloneras Golf, S.L.
• N.F.L.S., S.L.U.
• Oasis Beach Maspalomas, S.L.
• Promociones Faro, S.A.
• Promociones Taidía, S.A.U.
• Santa Águeda Sun Golf, S.L.
• Varadero Center, S.L.U.
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.
LebenslaufKeine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• Administración y Gestión Promociones-Cooperativas, S.L.
• Autoridad Portuaria de Las Palmas
• Explotaciones La Calderona, S.L.
• Fundación Canaria Patronos V.P.
• Inversiones La Lucera, S.L.
• Quesoventura, S.L.
• Fundación Canaria Yrichen
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• Aguas de Meloneras, A.I.E.
• Bitumex, S.A.U.
• Casticar, S.A.
• Expo Meloneras, S.A.
• Jandía Beach Center, S.A.
• Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
• Lopesan Touristik, S.A.
• Lorcar Asesores, S.L.
• Novedad Digital, S.L.
• Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.
• Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in Liqu.)
Kai Gottschlag, Küchenleiter.
Lebenslauf
Sonia Sánchez Lorenzo, Bottrop Kaufmännische Angestellte
Lebenslauf
CHRISTIAN HUSTER, Koch
Lebenslauf
Die IFA Hotel & Touristik AG begrüßt die Etablierung eines Verhaltenskodex zur Corporate
Governance. Nach Einschätzung der IFA führen klarere Verhaltensregeln und Vorschriften zur
Unternehmensführung zu einer gesteigerten Anerkennung deutscher Unternehmen im
internationalen Wettbewerb um Kapital. Aspekte einer klaren Kommunikation und Transparenz
ermöglichen es zugleich, den Finanzplatz Deutschland aufzuwerten.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG haben erklärt, dass den vom
Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt
gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit
wenigen Ausnahmen entsprochen wurde und wird.
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der IFA Hotel & Touristik AG. Die Gesellschaft berichtet in dieser Erklärung gem. § 289f HGB über Unternehmensführung und der Vorstand und Aufsichtsrat berichten gem. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
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